Alkoholverbot, Drogenverbot, Rauchverbot
Auf dem Betriebsgelände gilt ein generelles Alkohol- und Drogenverbot. Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Raucherbereichen bzw. - kabinen gestattet.
Ausgewiesene Wege
Das eigenmächtige Verlassen von ausgewiesenen Wegen ist verboten. Bitte sprechen Sie Ihre betreuenden Kiefel-Mitarbeitenden bei Fragen an.
Besucherausweis
Der Besucherausweis berechtigt Sie zum Betreten des Betriebsgeländes und wird Ihnen am Empfang des Unternehmens übergeben. Der Besucherausweis ist während des gesamten Aufenthalts gut sichtbar zu tragen. Nach Beendigung Ihres Besuches müssen Sie den Besucherausweis am Empfang wieder zurückgeben. Mit der Annahme des Besucherausweises verpflichten Sie sich, alle für das Betriebsgelände geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnehmen einzuhalten, aufgestellten Gefahr- und Hinweisschildern Folge zu leisten und den Anweisungen von Mitarbeitenden nachzukommen. Das Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Personen, die auf unserem Betriebsgelände entstehen. Alle KundInnen, Besuchende und Fremdfirmenmitarbeitende werden grundsätzlich durch ihren befugten und betreuenden Kiefel-Mitarbeitenden in den für den Besuch vorgesehenen Unternehmensbereich begleitet.
Film- und Fotoverbot
Bitte beachten Sie unser Film- und Fotoverbot am Standort und in den Montagebereichen. Sollten Sie Fragen oder einen Bedarf für Video- oder Fotoaufnahmen haben, wenden Sie sich bitte an marketing@kiefel.com.
Sicherheitsschuhe & Schutzkappen
Des Weiteren besteht eine Tragepflicht von Sicherheitsschuhen für alle Personen, die im Montagebereich arbeiten, dort Arbeiten verrichten oder sich dort über einen längeren Zeitraum aufhalten. Für Personen, die nur gelegentlich die Hauptverkehrswege in den Montagebereichen verlassen, stehen gesonderte Schutzkappen an den Eingängen von I01 zur Verfügung.
Parken
Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet, ansonsten gilt auf dem Betriebsgelände generelles Parkverbot. Fahrzeuge von KundInnen, Besuchenden oder Fremdfirmen dürfen lediglich zum Be- und Entladen auf das Betriebsgelände.
Straßenverkehrsordnung
Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die deutsche Straßenverkehrsordnung.
Vertrauliche Informationen
Informationen, die Sie über die sie über im Rahmen Ihres Besuchs erfahren oder beobachten sollten, sind vertraulich zu behandeln und bleiben uneingeschränkt Eigentum des Unternehmens.
Verbot der Mitnahme von Gegenständen
Die Mitnahme von Gegenständen aller Art von unserem Betriebsgelände ist nicht gestattet und wird von uns als Diebstahl angesehen und zur Anzeige gebracht.